Studierende veranstalten wissenschaftliche Symposien

Studierende veranstalten wissenschaftliche Symposien

Ein Förderangebot der Humboldt-Universitäts-Gesellschaft

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Seit dem Wintersemester 2012/13 fördert die HUG Studierende bei der Veranstaltung wissenschaftlicher Symposien. Damit geben wir unseren Studierenden die Möglichkeit, Themen ihrer Wahl öffentlichkeitswirksam zu beleuchten, ihr wissenschaftliches Arbeiten unter Beweis zu stellen und sich wissenschaftlich breiter zu vernetzen.

Interdisziplinarität wird hier groß geschrieben. Antragstellende sind aufgefordert, sich über ihren jeweiligen Fachbereich hinaus zu vernetzen und Co-Antragstellende aus einem anderen Fachbereich, einer anderen Universität oder der Praxis zu finden. Auch die Vortragenden auf einem Symposium sollen entsprechend interdisziplinär rekrutiert werden.

Es werden pro Semester bis zu zwei Studentische Symposien in Höhe von max. € 5.000 gefördert. In der Jury sind neben der Universität und der HUG auch Studierende vertreten.

Anträge und Fristen

Antragsschluss ist der 26. Februar 2024.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin zusammen mit einem oder mehreren Co-Antragstellenden aus einer anderen Fakultät, einer anderen Universität, einer wissenschaftlichen Einrichtung oder der Praxis. Das Förderangebot richtet sich an Studierende im Bachelor- und Masterstudium. Bewerbungen gemeinsam mit Doktorandinnen und Doktoranden oder Mitgliedern der Humboldt-Graduate School sollten vorab bei der Geschäftsstelle angefragt werden.

Welche Symposien werden gefördert?

Die geplanten Symposien sollen an der Humboldt-Universität stattfinden, von hoher wissenschaftlicher Qualität sein und nach Möglichkeit inhaltlich ein möglichst breites Fachpublikum ansprechen (z.B. durch eine interdisziplinäre Ausrichtung, die Verbindung von Forschung und Praxis oder die Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Institutionen). Idealerweise fördert das Symposium die wissenschaftliche Vernetzung der Antragstellenden über ihr jeweiliges Institut hinaus. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn als Vortragende Mitglieder anderer Fakultäten oder wissenschaftlicher Einrichtungen gewonnen werden können. Das Symposium soll in jedem Fall Raum für aktive Beiträge von Studierenden enthalten – beispielsweise in Form von Referent*innenbeiträgen. Das Format soll ausreichend Diskussion erlauben.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über die eingehenden Anträge trifft eine Jury bestehend aus: 

  • einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten der HU
  • der Leiterin oder dem Leiter des bologna.lab der HU
  • zwei qualifizierten studentischen Vertreter*innen, die von der Universität benannt werden
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der HUG

Die Jury entscheidet endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hinweise zur Antragstellung

Einzureichende Unterlagen

  • Unterschriebenes Formblatt zur Beantragung eines studentischen Symposiums
  • Exposé
  • Zustimmung von Fakultäts- und/oder Institutsleitung (siehe Formblatt)
  • Nachweis über die Bereitstellung eines Raumes und der notwendigen Ausstattung (siehe Formblatt)
  • Studienbescheinigung der*des Hauptantragstellerin*s

Hinweise zum Exposé
Das geplante Symposium soll in Form eines Exposés auf mindestens zwei und höchstens vier Seiten vorgestellt und dabei auf folgende Aspekte eingegangen werden

  • Fragestellung und fachlicher Kontext
  • Interdisziplinarität und Internationalität
  • Zielgruppe: welche Teilnehmenden sollen mit dem Symposium angesprochen werden? Wie ho h ist die geplante Anzahl der Teilnehmenden?
  • Programmentwurf
  • Vorgeschlagene Referentinnen und Referenten (Angaben über bereits erfolgte Kontaktaufnahme/Zusage)
  • Art der Einbindung von Studierenden in Organisation und Umsetzung
  • Zeit- und Budgetplanung (in Tabellenform)
  • Geplante Nachbereitung

Abgabe
Der vollständige Antrag ist innerhalb der Antragsfrist digital in Form einer PDF-Datei unter antrag@hug-berlin.de einzureichen. Bitte beachte dabei die Einhaltung der oben unter “einzureichende Unterlagen” aufgeführten Reihenfolge. Sollten bereits Druckmaterialien für das Projekt existieren, sende davon bitte fünf Exemplare ein. Bitte nimm vor der Bewerbung unsere Förderrichtlinien und unsere Nebenbedingungen für Studentische Symposien zur Kenntnis. Letztere sind nur im Falle einer Förderzusage einzureichen.

Für Fragen zur Antragstellung steht Dir unsere Geschäftsstelle gern zur Verfügung.
Bei Einreichung Deiner Unterlagen bis spätestens eine Woche vor Abgabetermin hast Du die Möglichkeit, durch die Geschäftsstelle ein Feedback mit eventuellen Verbesserungsvorschlägen zum Antrag zu erhalten. Wir empfehlen allen Projektgruppen dringend, dieses Angebot wahrzunehmen.


Ansprechpartnerin

Kristin Knebel
antrag@hug-berlin.de