Die Humboldt-Universität um 1900
Das Gründungsstatut vom 31. Oktober 1816 regelte im Sinne eines Grundgesetzes die Organisation von Forschung und Lehre an der jungen Berliner Universität. In der Anfangsphase nach der Universitätsgründung 1810 unterblieb zunächst die definitive Festlegung einer Verfassung. Ihre neun Abschnitte, die von der Rechtsgrundlage der Hochschule über die einzelnen Einrichtungen, die akademische Gerichtsbarkeit, die Stellung der Studenten, die Institute bis zu den zu vergebenenden akademischen Würden reichen, bestimmte über eineinhalb Jahrhunderte das Leben und das Wirken der Berliner Universität. (Ihr Text ist wiedergegeben bei Max Lenz, Geschichte der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin [1919], Bd. 4, S. 223 – 263.)
In den Wirren am Ende des Zweiten Weltkrieges verschwand diese für die Geschichte der Universität wichtige Originalurkunde, gelangte in private Hände und tauchte im Oktober 1999 bei einer öffentlichen Auktion wieder auf. Das sehr gut erhaltene, vollständige Exemplar, in rotes Leder gebunden, mit Goldverzierungen und Goldschnitt versehen, ist eine Ausfertigung, d. h. eine vollständige Urkunde, keine Kopie, die am 26. April 1817 dem damaligen Rektor übergeben wurde, und trägt, mit einem Papiersiegel, die autographen Unterschriften des Königs, Friedrich Wilhelm III., des Staatskanzlers Hardenberg und des Innenministers Schuckmann. Das Gründungsstatut wurde bei der Auktion vom Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ersteigert, um seinen Verbleib in Berlin zu sichern und es zu verwahren.
Mit dem Förderbeitrag der Humboldt-Universitäts-Gesellschaft wurde die Urkunde für das Archiv der Universität erworben und am 23. Oktober 2000 im Senatssaal vom damaligen Vorstandsvorsitzenden der Humboldt-Universitäts- Gesellschaft, Prof. Dr. Dr. h. c. Reimar Lüst, dem Präsidenten der Humboldt- Universität übergeben.
Abbildung der Urkunde